Verhältnismäßige Steuerung von Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes
Autor: | Erich Gassner |
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Rok vydání: | 2017 |
Předmět: | |
Zdroj: | Natur und Recht. 39:753-757 |
ISSN: | 1439-0515 0172-1631 |
DOI: | 10.1007/s10357-017-3253-6 |
Popis: | Projekte des Verkehrswege- oder Siedlungsbaus werfen immer wieder die Frage auf, wie aufwandig, d.h. auch wie teuer Masnahmen sein durfen, welche Beeintrachtigungen von Natur- und Landschaft vermeiden bzw. kompensieren sollen. Im Fokus stehen Restriktionen nicht nur zugunsten einzelner Arten, wie etwa des Juchtenkafers, des Wachtelkonigs oder des Ameisenblaulings, sondern auch zugunsten von Landschaftshorizonten. Ein aktuelles Beispiel findet sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Mai 2017. Fur die ICE-Strecke Stuttgart-Munchen (im Raum der “Wendlinger Kurve”) mussen ca. 250 Zauneidechsen umgesiedelt werden, die zu den auch gemeinschaftsrechtlich streng geschutzten Arten gehoren. Die Kosten werden auf 4000 Euro je Tier geschatzt: von der Planung bis zur Unterbringung auf einer Ersatzflache, die 30 Jahre lang vom Trager des Bauprojekts gepflegt und 5 Jahre von Fachleuten kontrolliert werden muss. Die Zeitungsnotiz berichtet auch von einer Erklarung des Ministerprasidenten des Landes BW zu dem Thema Eidechsen: “Es ist nicht verhaltnismasig, Arten auszurotten.” Was die vorerwahnten Kosten betrifft, so ist Vorsicht geboten; es gibt Falle, in welchen Zauneidechsen fur 100 Euro pro Tier umgesiedelt wurden. Im ubrigen ist – um relevante Grosenordnungen in Betracht zu ziehen – zu vermerken, dass sich die durchschnittlichen Kosten fur den Neubau vierstreifiger Autobahnen und Bundesstrasen nach weitgehenden ubereinstimmenden Schatzungen auf ca. 10 Mio/km belaufen, wobei sich der Wert zwischen 6 und 18 Mio bewegt; in Ballungszentren kann ein Kilometer Autobahn auch 70 Mio Euro und mehr kosten. Die Kosten fur Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn sind wesentlich hoher. Fur Hochgeschwindigkeitsstrecken liegen die Erfahrungswerte bei 25 bis 35 Mio pro Kilometer. Rechtlich geht es um den Grundsatz der Verhaltnismasigkeit. Seine naturschutzrechtliche Konkretisierung soll nachstehend – typisierend – aufgezeigt werden. |
Databáze: | OpenAIRE |
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