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Die Charta der Grundrechte der Europaischen Union, kurz: Grundrechtecharta, ist am 7. Dezember 2000 auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Nizza „feierlich verkundet“ worden. Sie wird zukunftig nicht nur innerhalb der EU nachhaltige Wirkung entfalten, sondern auch — als die derzeit modernste Fassung eines Menschenrechtsdokuments — international eine breite Ausstrahlung auf die bestehenden Grund- und Menschenrechtsregime haben. Mit der Charta dokumentiert die Europaische Union eindrucksvoll, dass sie nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch und vor allem eine Wertegemeinschaft ist. Damit schafft sie eine klare Orientierung uber das europaische Modell, fordert damit innerhalb der Union die Identitatsstiftung der Burger mit dem europaischen Projekt3 und starkt daruber hinaus den Rechtsschutz der Burger gegenuber den europaischen Organen. Nach ausen gibt die Charta Auskunft uber das Menschenrechtsverstandnis der Union, was bei politischen und wirtschaftlichen Verhandlungen ebenso wichtig ist, wie fur kommende Beitrittsverhandlungen mit Kandidatenlandern.4 |