Stufendiagnostik nach der Richtlinie des G-BA und Versorgungswirklichkeit bei vermuteter Schlafapnoe – eine Analyse basierend auf Routinedaten der Techniker Krankenkasse
Autor: | Roland Linder, Frank Verheyen, Ernst-Günther Hagenmeyer, Udo Schneider, Philipp Storz-Pfennig |
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Rok vydání: | 2015 |
Předmět: |
Gynecology
medicine.medical_specialty medicine.diagnostic_test business.industry Treatment outcome Public Health Environmental and Occupational Health Gkv routinedaten Polysomnography Utilization review Breathing disorders Sleep apnea syndromes Claims data Medicine Positive-Pressure Respiration business |
Zdroj: | Das Gesundheitswesen. 79:42-47 |
ISSN: | 1439-4421 0941-3790 |
Popis: | Zur Diagnostik von Schlafstorungen veroffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2004 eine Anderung der Richtlinien hinsichtlich anerkannter Untersuchungsmethoden bei schlafbezogenen Atmungsstorungen in der vertragsarztlichen Versorgung. Hierin wird das Verfahren in 4 Stufen eingeteilt: Anamnese, klinische Untersuchung, kardiorespiratorische Polygrafie (PG) und kardiorespiratorische Polysomnografie (PSG). Ausgehend vom Termin der PSG wurde analysiert, ob 1. eine PG vorausging, 2. die PSG mit einem Gewinn an Diagnoseinformationen einherging und 3. Untersuchungen zur Erst-Einstellung und weiteren Kontrollen nach einer Hilfsmittelverordnung mittels PSG erbracht wurden. Der Analyse liegen Routinedaten der Techniker Krankenkasse zugrunde (2009–2012). Die diagnostischen Leistungen wurden mittels EBM-Ziffern (ambulant) und mittels OPS-Kodes (stationar) erfasst. Die Art der Schlafstorungen wurde anhand von ICD-10-Schlusseln operationalisiert. Diese Informationen wurden um Verordnungen von CPAP-Geraten erganzt. Die Studie basiert auf Daten von 6,6 Mio. Versicherten, die im Zeitraum 01.01.2009–30.06.2012 durchgehend bei der TK versichert waren. Im Zeitraum 90 (180) Tage vor einer ambulanten PSG wiesen weniger als 56% (73%) der betrachteten Versicherten eine PG auf. Durch die PSG wurde die Diagnose nur in ca. 60% der Falle, in denen im Quartal vor der PSG eine nicht naher bezeichnete Schlafapnoe (G47.39) diagnostiziert wurde, spezifiziert. Eine spezifische Hilfsmittelverordnung im Zeitraum bis zu 90 Tagen nach der PSG konnte bei knapp 45% der Versicherten ermittelt werden. Die Resultate der Untersuchung deuten darauf hin, dass die Stufendiagnostik im Rahmen der Schlafapnoe in der vertragsarztlichen Versorgung nur in einem Teil der untersuchten Falle eingehalten wurde. Vor dem Hintergrund der Grundsatze fur ein evidenzbasiertes, effektives und zugleich wirtschaftliches diagnostisches Vorgehen deuten die Ergebnisse auf einen Handlungsbedarf hin. |
Databáze: | OpenAIRE |
Externí odkaz: |