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Schon seit Bestehen der Bundesrepublik wird die These von der zunehmenden Machtkonzentration beim Bund und dem damit einhergehenden Substanzverlust der Lander vertreten. In der Diskussion der letzten Jahre wurde hierzu besonders auf die von der Grosen Koalition durchgefuhrte Finanzverfassungsreform des Jahres 1969 und den daraufhin erlassenen Gesetzen hingewiesen. Die Einfuhrung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Landern (Art. 91a, b GG) und der Finanzhilfen des Bundes an die Lander (Art. 104 a IV GG) wurde allgemein als „Sun-denfall“ gegen eine ausgewogene bundesstaatliche Gewaltenteilung und als entscheidender Zentralisierungsschub in Richtung Bonn angesehen.1 Die Zentralisierungsthese hatte angesichts der umfangreichen Grundgesetzanderung von 1969 und der Vielzahl daraufhin ergangener Gesetze solch einen hohen Plausibilitatsgrad, das sie erst 1976 in der wissenschaftlichen Literatur hinterfragt wurde. Scharpf et al. 1976 versuchten in ihrer Politikverflechtungsstudie zu zeigen, das die Kodifizierung der Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen den Bund in ein multilaterales Entscheidungssystem mit hohen formalen Konsenserfordernissen eingebunden habe, so das die Bundesebene im Vergleich zu dem bis 1969 nicht gesetzlich geregelten Zustand eher an Entscheidungsautonomie verloren habe. |