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Zur Sicherstellung der Wasserversorgung, auch in Not- und Krisenfällen, bedarf es konkreter Regelungen, Schutzziele und Möglichkeiten zur Regulierung des Wasserbedarfs. Die Verantwortlichkeiten und der Umfang der Maßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung sind in Deutschland nicht klar geregelt und variieren zwischen den Landesgesetzen. Insbesondere fehlt es an gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung von Maßnahmen der Wassersicherstellung, über den Verteidigungsfall hinaus, sowie zur Regulierung des Wasserbedarfs in diesen Ausnahmesituationen. Dabei könnte eine weitergehende Aufrechterhaltung der leitungsgebundenen Ersatzwasserversorgung wesentlich zur Erhöhung der Versorgungssicherheit beitragen, dies gilt es in der künftigen Gesetzgebung zu berücksichtigen. |