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Angesichts der aktuellen finanziellen Schwierigkeiten der Regierungen in entwickelten kapitalistischen Industriestaaten wurde die bereits wahrend und nach dem 1. Weltkrieg gefuhrte Diskussion uber die „Finanzkrise“ des Steuerstaates (1) erneut aufgegriffen (2). Damals wie heute lautet die umstrittene These: Der Steuerstaat mus zusammenbrechen; er steckt in einer unheilbaren Krise. Definiert ist diese Krise dadurch, das die Staatsausgaben systembedingt, d.h. endogen trendmasig schneller zunehmen als die Einnahmen, und das die Ausgaben-Einnahmen Schere nicht durch systemkonforme, sondern nur durch systemfremde und insoweit systemtransformierende fiskalpolitische Masnahmen zu schliesen ist. Es besteht also eine systemimmanente bzw. innere Notwendigkeit fur den Zusammenruch des Steuerstaates und es gibt keine systemkonformen Heilmittel, um den Steuerstaat vor dem Zusammenbruch zu bewahren, oder ihn nach einem auf ausere Einflusse zuruckzufuhrenden Kollaps wieder funktionstuchtig zu machen. Gerade weil der Steuerstaat, so wird argumentiert, finanzieller „Parasit“ des privaten Sektors sei, musse er untergehen; aus der Form der Steuer als staatliche Zwangsabgabe ohne spezifische Gegenleistungen resultierten die existenziellen Probleme des Steuerstaates. |