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Mit dem Inkrafttreten des 1. Stabilit��tsgesetz 2012 (1. StabG 2012) kam es zu einer wesentlichen Systemumstellung in Bezug auf die Besteuerung von Grundst��cksver��u��erungen. Mit dem 1. StabG 2012 versuchte der Gesetzgeber s��mtlich Ver��u��erungsgewinne aus Immobilienverk��ufen zu erfassen und gew��hrte nur wenige Ausnahmen. Gleichzeitig werden die Ver��u��erungsgewinne nunmehr mit einer "Flat Tax" in H��he von 25 % besteuert, sofern der Steuerpflichtige nicht seine Optionsm��glichkeiten aus��bt. Die Berechnung, Einbehaltung und Abf��hrungen der Immo-ESt an die zust��ndigen Finanzbeh��rden erfolgt nun durch Rechtsanw��lte und Notare als Parteienvertreter. Da der Gesetzgeber das 1. StabG 2012 ��u��erst kurzfristig und ohne Gew��hrung von ��bergangsfristen verabschiedete und noch dazu bereits nicht mehr steuerverfangene Grundst��cke der neuen ImmoESt unterwarf, bestehen zahlreiche verfassungsrechtliche Zweifel an Zul��ssigkeit der gesetzlichen Regelungen. Gleichzeitig ergeben sich aufgrund der allgemein gefassten Gesetzesbestimmungen Auslegungsfragen. Mit dem Abgaben��nderungsgesetz 2012 (Abg��G 2012) und dem 2. Abgaben��nderungsgesetz 2014 (2. Abg��G 2014) hat der Gesetzgeber bereits ��nderungen in der Besteuerung von Grundverm��gen vorgenommen und bestehende L��cken geschlossen. Vor diesem Hintergrund sind allerdings schon einige Verfahren vor den jeweils zust��ndigen Gerichten anh��ngig. Die vorliegende Arbeit stellt die Gesetzessystematik und den aktuellen Stand zur Auslegung der Gesetzesbegriffe dar. Im Zuge dessen wird insbesondere auf j��ngste Gerichtsentscheidungen eingegangen. Abschlie��end wird die Verfassungskonformit��t der gesetzlichen Bestimmungen beleuchtet und hinterfragt, inwieweit es noch entsprechenden Kl��rungsbedarfes durch h��chstgerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesanpassungen bedarf. |