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Diese PTB-Anforderungen ergänzen PTB-Anforderungen für folgende Messgeräte nach § 1 Absatz 1 Nummer 12 Buchstabe a der Mess- und Eichverordnung zur Bestimmung von Messgrößen im öffentlichen Verkehr zur amtlichen Überwachung: Verkehrs-Kontrollsysteme (stationär, transportabel), Verkehrsradargeräte (stationär, transportabel), Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte (stationär, semistationär, transportabel), Weg-Zeit-Messgeräte mit Helligkeitssensoren (stationär, semistationär, transportabel), Weg-Zeit-Messgeräte mit Induktionsschleifen, Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren (stationär, transportabel), Geschwindigkeitsmessgeräte mit aufgeweitetem Laserstrahl (stationär, semistationär, transportabel), Abschnittskontrollsysteme (Section Control Systeme), falls diese für eine Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen ausgelegt sind. Im Folgenden werden diese Messgeräte als Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen bezeichnet. Diese PTB-Anforderungen enthalten zusätzliche Anforderungen zu technischen Spezifikationen und Verwendungspflichten für Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen. Sie wurden von der PTB unter Beteiligung der betroffenen Kreise erstellt. Diese PTB-Anforderungen bestehen aus zwei Teilen. Der erste Teil behandelt zusätzliche Regeln und technische Spezifikationen für Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen, um die wesentlichen Anforderungen an diese Messgeräte nach § 6 des Mess- und Eichgesetzes i. V. m. § 7 der Mess- und Eichverordnung zu konkretisieren. Der zweite Teil behandelt zusätzliche Regeln und Erkenntnisse zur näheren Bestimmung der Pflichten von Personen, die Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen oder deren Messwerte verwenden, nach §§ 31 und 33 Mess- und Eichgesetz und §§ 22 und 23 Mess- und Eichverordnung. Diese PTB-Anforderungen (PTB-A) ersetzen die bisherigen PTB-A 12.01 der Ausgabe 10/2015, soweit diese Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte mit Anbindung an Wech-selverkehrszeichenanlagen betreffen. |