Vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten des Versicherers nach finnischem Recht
Autor: | Johanna Miettinen |
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Rok vydání: | 2003 |
Předmět: | |
Zdroj: | Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft. 92:809-822 |
ISSN: | 1865-9748 0044-2585 |
DOI: | 10.1007/bf03188286 |
Popis: | Der Beitrag stellt die Regelung der vorvertraglichen Informations- und Aufklarungspflichten des Versicherers nach finnischem Recht dar. Diese konnten bei der Reform des deutschen WG moglicherweise als Vorbild herangezogen werden. Das umfassend reformierte finnische Versicherungsvertragsgesetz (VSL) trat am 1.7. 1995 in Kraft. Eine der wichtigsten Anderungen war die Auferlegung vorvertraglicher Pflichten auf den Versicherer. Nach § 5 VSL muss der Versicherer den Versicherungsinteressenten vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages solche Informationen erteilen, die ihn in die Lage versetzen, seinen Versicherungsbedarf zu beurteilen und die fur ihn richtige Versicherung auszuwahlen. Unterlasst der Versicherer die Abgabe der erforderlichen Informationen oder erteilt er oder sein Reprasentant dem Versicherungsinteressenten fehlerhafte oder irrefuhrende Informationen, greift als Rechtsfolge § 9 I VSL ein. Danach gilt der Versicherungsvertrag als mit dem Inhalt abgeschlossen, den der Versicherungsnehmer aufgrund der erhaltenen Informationen begrundeterweise verstehen durfte. Die Details der generalklauselartigen Regelungen werden durch die in der Praxis der finnischen Ausschusse entschiedenen Falle naher dargestellt. |
Databáze: | OpenAIRE |
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