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In diesem Teil wenden wir uns der Europaisierung mit einem Fokus auf die Freizugigkeit zu. Dazu werden verschiedene Analyseansatze zur Interpretation von Europaisierung mit Blick auf eine Klassifizierung Luxemburgs vorgestellt. Zwei Arten von Sozialleistungen, Sozialhilfe und Kindergeld, werden in Sachen Europaisierung miteinander verglichen. Die Bedingungen fur das Aufenthaltsrecht der Europaer werden in Beziehung gesetzt zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Kindergeld. Dabei wird Bezug genommen auf europaisches und nationales Recht, auf europaische und nationale Rechtsprechung sowie auf nationale und kommunale Verwaltungspraktiken. Einige der bisher geltenden Parameter der Europaisierung haben sich ins Gegenteil verkehrt: Hier warteten die Mitgliedstaaten 2013 (Hartmann-Hirsch, 2013) noch auf Urteile des EuGH, dessen zentripetale Orientierung sich mehr und mehr in eine zentrifugale wandelte. Die Analyse europaischer und nationaler Urteile erlaubt es uns, die Entwicklung der Freizugigkeitsbedingungen in Luxemburg und in anderen Mitgliedstaaten zu beobachten. Unterliegen bestimmte Kategorien von Europaern, namlich Sudeuropaer, zunehmend ahnlichen Zugangsbedingungen wie Migranten aus Drittstaaten? Wird die Freizugigkeit seitens bestimmter Mitgliedstaaten eingeschrankt, ganz im Gegensatz zu den legislativen Tendenzen der Erweiterung und Konsolidierung wahrend der zuruckliegenden Jahrzehnte? |