Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen in der Gefäßchirurgie
Autor: | B. Weber, K. Balzer, R. Rosenberger |
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Rok vydání: | 2019 |
Předmět: | |
Zdroj: | Gefässchirurgie. 24:639-650 |
ISSN: | 1434-3932 0948-7034 |
DOI: | 10.1007/s00772-019-00596-1 |
Popis: | Zur Entscheidung, ob bei einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsfehler vorliegen konnte, haben die Arztekammern in Deutschland ab den 1970er-Jahren Gutachterkommissionen eingerichtet. Betroffene Patienten konnen sich zur Beurteilung ihrer Behandlung kostenfrei an diese Stellen wenden. Ihre Krankenunterlagen mussen hierzu von den behandelnden Arzten zur Verfugung gestellt werden und werden hinsichtlich der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, von einem fachkundigen Arzt begutachtet. Willigt der betroffene Arzt nicht in das Verfahren ein, kann in Nordrhein das Gutachten auch aufgrund von den vom Patienten zur Verfugung gestellten Unterlagen erfolgen. Gegen die Einschatzung des Gutachtens konnen in Nordrhein beide Seiten Widerspruch einlegen. Es erfolgt dann ein von einem Juristen und einem fachkundigen Arzt der Kommission gemeinsam erstelltes abschliesendes Gutachten. Etwa jeder dritte Vorwurf wird von der Gutachterkommission anerkannt, was sich auch fur die Verfahren gegen Gefaschirurgen zeigte. |
Databáze: | OpenAIRE |
Externí odkaz: |