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Die Indikation für eine Antibiotikaprophylaxe erfolgt besonders bei Wahleingriffen oft grosszügig, um den Patienten höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Demgegenüber steht die Gefahr zunehmender Resistenzentwicklung bei Antibiotika und bei undifferenziertem oder unangebrachtem Einsatz resultieren hohe Kosten. Vor diesem Hintergrund hat die Klinik für Wiederherstellungschirurgie 1999 die Antibiotikaprophylaxe standardisiert. Als Antibiotikaprophylaxe wurde eine prä- und perioperative Antibiotikagabe definiert (single- bis maximal triple-shot) und nur bei Fremdimplantaten, besonderen Risikofaktoren oder Komorbiditäten vorgesehen. Als Prophylaktikum wurde ein allgemein anerkanntes Cephalosporin der 1.Generation (Cefazolin) empfohlen. Das Ziel der Untersuchung war es, die Einführungsphase prospektiv zu begleiten und die Gepflogenheiten der Antibiotikagabe mit einem retrospektiven Patientenkollektiv zu vergleichen. Zur Auswertung gelangten die Daten von 792 Patienten (441 in der retrospektiven, 351 in der prospektiven Gruppe). In einem Drittel der Gesamtpatienten wurde eine Antibiotikaprophylaxe verabreicht. In rund 3/4 dieser Fälle wurde die Prophylaxe über die empfohlene Indikation hinaus verordnet. Dabei ergab sich ein Schwerpunkt im Bereich der Mammachirurgie (35 %), gefolgt von Sekundäreingriffen bei vorbestehenden Narben und Lipodysmorphien. Das am häufigsten zur Prophylaxe eingesetzte Antibiotikum war nicht Cefazolin, sondern Cefuroxim, wobei in der prospektiven Gruppe noch keine klare Abnahme der Indikationsstellung zur Antibiotikaprophylaxe, aber eine deutliche Zunahme der Verordnungen von Cefazolin von 0.2 % auf 13.2 % zu verzeichnen war. Schwierigkeiten in der Umsetzung neuer Konzepte stehen in Einklang mit der Literatur: solche Unterfangen brauchen Zeit, ein intensive Informationspolitik und viel Motivierungsarbeit. |