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Seit einigen Jahren ist die gesundheitsschaedliche Wirkung von Feinstaub kleiner als10 myg (= PM10) Korndurchmesser durch die Zusammenstellung von Studienergebnissen durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Blickfeld der Oeffentlichkeit gerueckt. Seit 01.01.2005 darf der EU-Tagesmittelwert von maximal 50 myg/m3 nur noch an maximal 35 Tagen pro Jahr ueberschritten werden. In Rheinland-Pfalz wird an 26 Messstationen in den Staedten, einschliesslich sechs Waldmessstationen, Feinstaub PM10 gemessen. Bisher wurden in Rheinland-Pfalz in zwei Ballungszentren, naemlich Mainz und Ludwigshafen, geltende Grenzwerte nicht eingehalten, sodass durch das Landesamt fuer Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen Luftreinhalteplaene, in Verbindung mit Aktionsplaenen, erstellt wurden. Wegen "drohender Gefahr der Ueberschreitung" wurden zwischenzeitlich drei weitere Aktionsplaene erstellt, vier weitere befinden sich in Vorbereitung. Aufgrund verschiedener Quellenanteile fuer die Feinstaubbelastung an einer bestimmten Messstation (ueberregionale, regionale und lokale), gibt es keine generellen Massgaben, wie in den Kommunen das Problem zu loesen ist. Vielmehr muss auf der Grundlage einer systematischen Analyse der verfuegbaren Daten zunaechst versucht werden, den potenziellen Ursachen naeher zu kommen. So konnten an der Messstation Ludwigshafen-Heinigstrasse eher rege Bautaetigkeiten in der Innenstadt als Hauptursache fuer zahlreiche Ueberschreitungstage ausgemacht werden, waehrend an der Mainzer Parcusstrasse eher die Verkehrsbelastung die zentrale Rolle spielt. Entsprechend angepasst sind Massnahmenpakete fuer die spezifischen Situationen in den betroffenen Kommunen zu entwickeln. Wenn auch das LUWG zentral zustaendig fuer die Erstellung der Plaene ist, so werden die Plaene letztlich doch in enger Kooperation mit den jeweiligen Kommunalverwaltungen entwickelt. Dies ist auch insofern unverzichtbar als die Kommunen die vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen haben. Liegt der Entwurf des Planes vor, so wird in Form einer Bekanntmachung und Offenlegung ueber vier bis sechs Wochen die Bevoelkerung beteiligt. Ergriffene Massnahmen werden ueber eine Wirkungskontrolle so eng wie moeglich begleitet, um das Wissen um die Effektivitaet der Massnahmen sukzessive zu verbessern. (A) |