Vergleich der FIDIC-Standardbedingungen mit der ÖNORM B 2110 und dem ABGB

Autor: Anderl, Thomas
Jazyk: němčina
Rok vydání: 2011
DOI: 10.25365/thesis.15557
Popis: Seit der Öffnung der osteuropäischen Märkte haben sich die bereits weltweit bekannten FIDIC-Standardbedingungen auch in Europa rasant verbreitet. Große Bedeutung haben sie insbesondere dadurch erlangt, als sie nunmehr von der Weltbank sowie anderen multilateralen Entwicklungsbanken, der Kreditanstalt für den Wiederaufbau und der Europäischen Union für die von ihnen geförderten bzw. finanzierten Vorhaben verbindlich vorgeschrieben werden und Teil ihrer Standardverträge sind. In Mitteleuropa sind die FIDIC-Standardbedingungen hingegen noch weitestgehend unbekannt. Sie basieren historisch auf den Bedingungen der englischen Institution of Civil Engineers und damit auf dem Common Law. Bearbeitungen zu den FIDIC-Standardbedingungen stammen daher hauptsächlich aus dem angelsächsischen Rechtsraum. Dieser Hintergrund führt, neben den ohnehin schon sprachlichen Besonderheiten, zu einer in Mitteleuropa in dieser Form noch unbekannten Konzeption eines Bauvertrages. Gegenüber der österreichischen Rechtslage, und da insbesondere gegenüber der ÖNORM B 2110, bestehen erhebliche Unterschiede. Wesentlich für die FIDIC-Standardbedingungen ist die Funktion des Engineers. Der Engineer nimmt neben den klassischen Aufgaben einer Örtlichen Bauaufsicht auch quasi-schiedsrichterliche Aufgaben bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wahr. Darüber hinaus ist die Übernahme in den FIDIC-Standardbedingungen nicht als Zeitpunkt konzipiert, sondern vielmehr als Zeitraum, in dem die an die Übernahme geknüpften rechtlichen Folgen sukzessive eintreten. Große Vorsicht ist auch für den Bereich der Anspruchsverfolgung gegeben, da die Ansprüche des Auftragnehmers bei nicht rechtzeitiger Anmeldung dem Grunde nach präkludieren. Die Vertragsstrafe ist mit dem vereinbarten Betrag der Höhe nach gedeckelt. Die FIDIC-Standardbedingungen enthalten eine Schiedsklausel. Das Schiedsverfahren soll nach der Schiedsordnung der ICC abgehalten werden.
Databáze: OpenAIRE