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Mit der Einbeziehung von genetischen Elternschaftstests in Belangen der Familienzusammenfuhrung steht zu befurchten, dass auch ein gen-basiertes Verstandnis von Familie in der Zuwanderungspolitik Einzug erhalt. Diese mogliche Verlagerung in der Entscheidungsfindung, ob und bei welchen Menschen von schutzenswerten Familienbeziehungen gesprochen werden kann, ist problematisch, nicht nur weil sich dadurch die Gruppe derjenigen verschiebt und verringert, die kunftig berechtigt sein wird, den Nachzug ihrer Verwandten einzufordern. Man ware daruber hinaus mit einem ethischen Grundsatzproblem konfrontiert, wenn am Ende ausschlieslich anhand biologischer Attribute uber die Berechtigung auf soziale Anspruche entschieden wird: Wie alle anderen Kategorienbildungen entlang korperlicher Merkmale (Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Geschlecht, Grose, Statur, etc.) wird hier auf einen Bereich Bezug genommen, der als ‚Jenseits‘ aller sozialen und politischen Gestaltbarkeit festgelegt ist. Durch die Berufung auf solch vermeintlich ‚hohere Wahrheiten‘ wurde die politische Verfasstheit und Veranderbarkeit solcher Regelungen verschleiert – und damit auch die politische Verantwortung fur die Folgen dieser Reglements geleugnet. |