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Die Durchfuhrung der Krebsfruherkennung orientiert sich an den 1971 festgelegten Richtlinien des gesetzlichen Krebsfruherkennungsprogramms (GKFP). Untersuchte Organe sind das ausere und innere Genitale, die Mammae, die Haut sowie das Rektum und das Kolon. Die Methoden umfassen die gezielte Anamnese, die korperliche Untersuchung, die Anleitung zur Selbstuntersuchung der Mammae, den zytologischen Zervixabstrich und die Testung auf Blut im Stuhl. Die Durchfuhrung der Mammographie ist beschrankt auf Indikationen wie Zugehorigkeit zu anamnestischen Risikogruppen und manifesten Brustveranderungen. Im Jahr 2000 hat sich das Wissen im Bereich der Onkologie gewandelt. Die Ausrichtung und die Anspruche an das GKFP verandern sich durch diesen neuen Wissensstand. Gleichzeitig muss dies auch unter dem Gesichtspunkt reduzierter finanzieller Ressourcen im Gesundheitssystem mit Fokussierung auf eine maximale Effektivitat der eingesetzten Methoden, der erfassten Risikogruppen und auch der grosten Compliance der Frauen aus diesen Gruppen erfolgen. Ein Screening aller Bevolkerungsgruppen erscheint unter diesen Aspekten nicht durchfuhrbar. Durch die Integration von Risikoberechnungen, Information und Aufklarung uber Pravention und Prophylaxe und Motivation zur Teilnahme konnte das Fruherkennungsprogramm in ein umfassenderes, individualisiertes Vorsorgeprogramm gewandelt werden. |