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Das Energiesteuergesetz von 2006 führte eine Besteuerung von Biodiesel als Reinkraftstoff ein, die von Jahr zu Jahr angehoben werden sollte. Mit einer derzeit gültigen Besteuerung von 18,6 Cent/Liter ist ein kostendeckender Absatz nicht mehr gewährleistet, so dass die Märkte weitgehend weggebrochen und bestehende Produktionskapazitäten nicht mehr ausgelastet sind. Die aktuelle politische Diskussion bewegt sich um die Problematik einer wirtschaftlich angemessenen Besteuerung. Der vorliegende Beitrag behandelt in diesem Kontext die Frage, inwieweit die von der Wertschöpfungskette »Biodiesel« erbrachte volkswirtschaftliche Leistung dazu beiträgt, die Steuermindereinnahmen auszugleichen. |