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Zusammenfassung: Diabetes mellitus hat als häufig vorkommende chronische Stoffwechselstörung bei Vorliegen krankheitsbedingter Komplikationen oder therapiebedingter Nebenwirkungen eine verkehrsmedizinische Bedeutung. Die Mehrzahl der Diabetiker erfüllt die Anforderungen an das sichere Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahreignung kann jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, wenn durch unzureichende Behandlung, Nebenwirkungen der Behandlung oder Komplikationen der Erkrankung verkehrsgefährdende Gesundheitsstörungen bestehen oder zu erwarten sind. Diese Diabetiker bedürfen der individuellen Beurteilung in der Frage, ob ihre Fähigkeiten den Mindestanforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen entsprechen. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus. Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung. Für die Diabetes-Teams ist es hinsichtlich der Kompensation von Eignungsmängeln wichtig zu wissen, dass die Fahrtauglichkeit bei Eignungseinschränkung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge gestörter Hypoglykämiewahrnehmung durch Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining, Therapieänderung oder vermehrte Blutzuckerselbstkontrollen wiederhergestellt werden kann. Fragen zur Fahrtauglichkeit und zur Kraftfahrereignung müssen Bestandteil der Schulungsmaßnahmen sein. Im Rahmen der Schulung sollte auch die Pflicht zur Vorsorge gemäß § 2 der Fahrerlaubnisverordnung mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit thematisiert werden. |