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Es gibt rechtliche Regelungen, die als Grundlagen fur die Interne Revision und fur die Compliance in deutschen Wirtschaftsunternehmen herangezogen werden konnen. Manche konnen sogar als eine Art rechtlicher Beleg fur deren Existenzberechtigung angefuhrt werden. Dazu gehoren vor allem § 91 Abs. 2 AktG und § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG, die die Verpflichtung zur Einfuhrung eines Uberwachungssystems zur Fruherkennung existenzgefahrdender Entwicklungen in Unternehmen und die fakultative Einrichtung eines Aufsichtsratsprufungsausschusses zur Uberwachung u. a. derWirksamkeit des internen Kontroll-, des Risikomanagement- und des Internen Revisionssystems regeln. |