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Die Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenm��rkte mit Lebendtierverkauf sind bei der Anschaffung eines Heimtiers oder dem Kauf von Heimtierzubeh��r eine Hauptanlaufstelle f��r den privaten Tierhalter. Viele noch unerfahrene Tierhalter nutzen den Handel als Quelle der Information. Dementsprechend ist eine hohe Kompetenz der Mitarbeiter bez��glich der Beratung und auch hinsichtlich einer tiergerechten, vorbildhaften Tierhaltung im Gesch��ft gefragt. Diese Kompetenz wurde im Verlauf der EXOPET-I-Studie jedoch auf verschiedenen Wegen ��ber private Tierhalter, Internetforen, Tier��rzte oder Veterin��r��mter in Frage gestellt. Besonders Bau-/Gartenm��rkten wurde ein schlechtes Image zugeschrieben. Auf Grund fehlender Daten bez��glich der Sachkunde der Mitarbeiter in Zoofachhandlungen und Bau-/Gartenm��rkten wurde eine Analyse der Sachkunde von 149 Mitarbeitern aller 16 Bundesl��nder durchgef��hrt. Die im Rahmen der EXOPET-II-Studie laufende Untersuchung wurde vom Bundesministerium f��r Ern��hrung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages ��ber die Bundesanstalt f��r Landwirtschaft und Ern��hrung (BLE) gef��rdert (F��rderkennzeichen: 2815HS001). Ziel der Studie sollte ein Vergleich des Wissens zwischen Mitarbeitern mit, vor der zust��ndigen Beh��rde, erbrachtem Nachweis der Sachkunde gem���� �� 11 Tierschutzgesetz (2006) und denjenigen Personen ���ohne��� beh��rdlich ��berpr��ften Sachkundenachweis sein. Rechtliche Grundlage f��r den gewerbsm����igen Handel mit Wirbeltieren ist das Vorhandensein einer verantwortlichen Person, die ihre Sachkunde der Beh��rde gegen��ber belegen muss, um eine Erlaubnis von dieser zu erhalten. Weiterhin sollte eine Gegen��berstellung der Ergebnisse der Mitarbeiter der Zoofachhandlungen mit jenen der Bau-/Gartenm��rkte erfolgen, um das zu Beginn der Arbeit erw��hnte schlechte Bild der Bau-/Gartenm��rkte objektiv bewerten zu k��nnen. Zur Erhebung der Sachkunde wurde ein eigens f��r den Handel entwickelter Online-Fragebogen als Wissenstest generiert, welcher ��ber ein Notebook von den Mitarbeitern unter Aufsicht bearbeitet wurde. Anschlie��end an die gemeinsame Erhebung soziodemografischer Daten wurden die Teilnehmer rechtlich und auch tiergruppenspezifisch auf den Gebieten S��ugetiere, S����wasser- und Meerwasseraquaristik gepr��ft. Es l��sst sich festhalten, dass das Ergebnis im Fragebogen insgesamt befriedigend bis ausreichend war. Der signifikant positive Effekt des Vorhandenseins eines Sachkundenachweises gem���� �� 11 TierSchG (2006) blieb, ausgenommen im Bereich der S��ugetiere und teilweise im Bereich der S����wasseraquaristik, widererwartend aus. Die Personen mit ����� 11-Erlaubnis��� erreichten zwar im rechtlichen Teil, im tiergruppenspezifischen Teil und im Gesamtergebnis (exklusive Meerwasseraquaristik) bessere Ergebnisse, jedoch handelte es sich lediglich um kleine, nicht signifikante Differenzen in der Leistung. Die Mitarbeiter der Bau-/Gartenm��rkte konnten sich in allen Teilen des Fragebogens gegen��ber den Mitarbeitern der Zoofachhandlungen behaupten oder waren mit diesen gleichauf. M��gliche Gr��nde f��r das vorliegende, unzufriedenstellende Resultat k��nnten in einer fehlenden Fortbildungspflicht f��r die Mitarbeiter oder am eigentlichen Fehlen eines auf den Handel mit Lebendtieren angepassten Berufszweigs liegen sowie Defizite bez��glich des Sachkundenachweises betreffen. Beispielsweise durch eine angepasste Berufsausbildung, die Errichtung einer zentralen Stelle f��r die Sachkunde-Schulungen mit einheitlichen Richtlinien und Anforderungen sowie der Verpflichtung eines Nachweises der Sachkunde gem���� �� 11 TierSchG (2006) f��r alle im Handel t��tigen Personen in Verbindung mit regelm����igen Fortbildungen k��nnten die bestehenden Defizite minimiert oder sogar abgeschafft werden. |