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Der Tatbestand ist klar: Ein dominus hatte einen servus dispensator aus der Sklaverei befreit, welcher an der Vermogensverwaltung teilgenommen hatte. Spater stellte sich heraus, das der dominus jenem Mann zu sehr vertraut hatte: Nach Prufung der Rechnungslegung wurde offenbar, das der Freigelassene zu der Zeit, in welcher er noch Sklave war, regelmasig mit einer willfahrigen Freundin Umgang hatte. Als Stammkunde (nicht nur bei einer einzigen Gelegenheit, wie die generische Ausdrucksweise und die folgende Mehrzahlform de pecuniis klarstellen) pflegte er bei ihr und zu ihrem Vorteil pecuniam consumere, und zwar auf Kosten des unwissenden und betrogenen dominus. |