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Dabei muss man sich vor Augen halten, dass das Recht keineswegs bloß eine begrenzende Wirkung aufweist, sondern auch als Instrument zur politischen Gestaltung Anwendung finden kann. Lotmars Definition des Arbeitsvertrags sei in Deutschland nicht rezipiert worden (S. 131 f.) und manche seiner Thesen muteten heute mitunter "fast schon skurril" an, etwa, dass der Fiskus, der eine Eisenbahn betreibt, als Arbeitnehmer der Fahrgäste angesehen wird (S. 132) - aus rechtsökonomischer Sicht lässt sich dies jedoch gleichsam als eine Vorwegnahme der Prinzipal-Agent-Theorie lesen, nach der auch zahlreiche unterschiedliche Fälle aufgrund der Tatsache geklammert werden, dass eine Person in der Sphäre einer anderen tätig wird (dazu etwa I Mathias Erlei i / I Martin Leschke i / I Dirk Sauerland i , Institutionenökonomik; 3. Bereits einleitend wird festgehalten, dass "sich das deutsche Arbeitsrecht seit jeher recht schwer mit dem Erbe Lotmars tut" (S. 128). [Extracted from the article] |