Zobrazeno 1 - 10
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pro vyhledávání: '"Merget, Mario"'
Autor:
Jonas Joosten
Neben den Sportverbänden verfolgt auch der Gesetzgeber das Ziel eines »sauberen Sports«. 2015 schuf er zu diesem Zweck das AntiDopG, das erstmals auch das Selbstdoping unter Strafe stellt. Seitdem sehen sich Spitzensportler zwei Verfolgungsregimen
Autor:
Esra Özen
Der gute Glaube eines Hinweisgebers ist nach dem europäischen und deutschen Recht eine Voraussetzung zu dessen Schutz. In diesem Werk geht es um die Konkretisierung des guten Glaubens der Hinweisgeber unter Betrachtung der zwei wesentlichen Funktion
Autor:
Leonie Franziska Axer
Due to the nature of the sport, in particular the proof of doping, the requirements that are placed on the evidence before the CAS are unique. For the detection of violations of anti-doping regulations, in addition to the analytical, the non-analytic
Autor:
Verena Groß
Trotz jahrzehntelanger Bemühungen vermochten sportrechtliche Anti-Doping-Maßnahmen die Dopingproblematik im Sport nicht in den Griff zu bekommen. Verständlich ist es daher, dass sich der Gesetzgeber zum Einschreiten berufen sah und im Jahr 2015 da
Autor:
Duttig, Andreas
The “comfortable satisfaction” standard plays a central role in the fight against sports manipulation. According to Art. 3.1 WADC, “[t]his standard of proof is in all cases greater than a mere balance of probability but less than proof beyond a
Das bewährte Studienbuch enthält eine allgemein verständliche Darstellung der Regelungen des Baugesetzbuchs und der daraus entstandenen Verordnungen - insbes. der Baunutzungsverordnung, eingerahmt durch eine Einführung in die Rechtsordnung für N
Autor:
Lungstras, Richard
Die Athleten unterwerfen sich unfreiwillig dem Berufungsverfahren vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) und stehen vor dem CAS mächtigen internationalen Sportverbänden gegenüber. Hieraus ergibt sich die Frage: Ist der CAS zur Einhaltung der
Autor:
Mario Merget
Recht haben und Recht bekommen ist natürlich auch bei Sportgerichtsverfahren nicht so sehr eine Frage des anzuwendenden Rechts und seiner richtigen Auslegung, als vielmehr vor allem eine Frage des Beweises. Folgerichtig stellt der Autor die Vorausse