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Journal für Strafrecht. 7:41
Mit drei Gesetzespaketen hat der Gesetzgeber im Jahr 2019 wesentliche Anderungen des Finanzstrafrechts eingeleitet, die entweder bereits in Kraft sind oder sukzessive im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten. Die Neuerungen sind grosteils „Nebenpro
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Journal für Strafrecht. 7:140
Der strafrechtliche Grundsatz „nulla poena sine lege“ und das daraus abgeleitete Ruckwirkungsverbot bewirkt, dass grundsatzlich das Tatzeitrecht heranzuziehen ist. Die im Finanzstrafrecht verankerte Norm des § 4 Abs 2 FinStrG sieht vor, dass sic
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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren. 2:79
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Journal für Strafrecht. 6:148
Die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft lost gewisse verfahrensrechtliche Folgen bzw Pflichten aus. Die Staatsanwaltschaft kann wegen Unzustandigkeit oder aus mangelnder Strafbarkeit einstellen. Dieser Art
Autor:
Hubertus Seilern-Aspang
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Journal für Strafrecht. 6:544
Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 wurden Vorgaben der EU (PIF-Richtlinie 2017/1371/EU, umgesetzt, die bereits zuvor in verschiedensten Ministerialentwurfen berucksichtigt wurden. Im Bereich des Finanzstrafrechts fuhrte man fur schwerwiegende Ve
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Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren. 1:109
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Journal für Strafrecht. 6:236
Grundsatzlich kann jeder Abgabepflichtige seine rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb des zivilrechtlich moglichen Rahmens derart gestalten, dass die geringste Abgabenbelastung erzielt wird. Unter Umstanden kann diese Gestaltung als
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Journal für Strafrecht. 6:34
„Nulla poena sine lege“ und das daraus abgeleitete Ruckwirkungsverbot wirft im Zusammenhang mit der zur Abgabenerhohung nach § 29 Abs 6 FinStrG in § 265 Abs 1w FinStrG getroffenen Ubergangsbestimmung verfassungsrechtliche Bedenken auf. Diese ve