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Autor:
BRUHA, THOMAS, BORTFELD, MATTHIAS
Publikováno v:
Vereinte Nationen: German Review on the United Nations, 2001 Oct 01. 49(5), 161-167.
Externí odkaz:
https://www.jstor.org/stable/45230802
Autor:
Müller, Anna Caroline1
Publikováno v:
Non-State Actors & International Law. 2004, Vol. 4 Issue 3, p239-276. 38p.
Autor:
Steiger, Dominik
Publikováno v:
Das Völkerrechtliche Folterverbot und der Krieg gegen den Terror; 2013, p707-823, 117p
Autor:
Heike Jakob
Der Sicherheitsrat der VN nimmt sich der Friedenskonsolidierung an, um den Rückfall in einen Konfl ikt zu verhindern, d. h. er fördert Frieden im Sinne eines positiven Friedensbegriffs. Aus rechtlicher Perspektive ist zu klären, ob allein moralisc
Autor:
Anna Goppel
Targeted killing of terrorists has become an established practice in the fight against terrorism. The disturbing consequences of the practice and its increasing political and societal acceptance raise questions as to its justifiability and its place
Autor:
Michael Krugmann
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nicht nur im deutschen Recht allgegenwärtig; als ungeschriebener Grundsatz hat er auch in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts Bedeutung erlangt. Das gilt sowohl für das ius in bello, als auch für das
Autor:
Christian Marxsen
Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch stehen in einem widersprüchlichen und doch engen und unaufgelösten Zusammenhang. Das zeigt sich im besonderen Maße im Bereich des ius contra bellum, des Verbots zwischenstaatlicher Gewalt. Christian Marx
Autor:
Paul D. Lorenz
Die Unterbindung privater Gewaltakte stellt Staaten vor allem dann vor besondere rechtliche Herausforderungen, wenn sie am exterritorialen Aufenthaltsort gefährdender Privatpersonen Maßnahmen im Anwendungsbereich des völkerrechtlichen Gewaltverbot
Autor:
Maximilian L. Knoll
Das Grundgesetz legt dem Bund vergleichsweise profan auf, Streitkräfte aufzustellen. Deren maßgeblichen Zweck bestimmt es ebenfalls: Verteidigung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Was aber, wenn das Verteidigungsverständnis auf einem Angriffsv
Autor:
Anna-Bettina Kaiser
Der Ausnahmezustand ist das schillerndste Institut der Rechtsordnung. Es soll dem Staat in existentiellen Ausnahmelagen mithilfe flexiblen Rechts den Weg zurück in die Normalität ermöglichen, gleichzeitig staatlichem Handeln noch in der Krise Gren